ZONENFREMD…

Nach dem Brandfall Anfang 2017 ist die Bauherrschaft am Planen des Ersatzneubaus.
Die Parzelle liegt ausserhalb der Bauzone. Das neue Projekt muss wesensgleich geplant und am gleichen Standort wieder errichtet werden. Auch bei der Materialisierung gibt es keinen grossen Spielraum. Mit den Wohn- und Nebenflächen ist man vom Raumplanungsgesetz ebenfalls eingeschränkt.
Wir hoffen, dass das Projekt den Bewilligungsbehörden gefällt, damit mit Volldampf weiter geplant werden kann.